[ad_1]

/dpa

Berlin – Die AfD-Fraktion fordert eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für medizini­sches Cannabis analog zum Arzneimittelrecht. In einem Antrag heißt es, aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversiche­rungs­beiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden.

Es sollte sichergestellt werden, „dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittel­markt­neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbe­wertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen“ werde.

Darüber hinaus hat sich die AfD-Fraktion dafür ausgesprochen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe 2016 entschieden, dass Versandapotheken im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden seien, wenn sie nach Deutschland liefern. Sie könnten ihren Kunden deshalb Boni bieten, heißt es in einem Antrag der Fraktion.

In der Folge sinke die Apothekenzahl in Deutschland ständig, während die großen Ver­sen­der im EU-Ausland expandierten. Die Abgeordneten verlangen nun neben dem Versand­handelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch, dass die Zustellung durch Boten künftig nicht nur im Einzelfall erlaubt wird. © hib/EB/aerzteblatt.de

[ad_2]

Source link