[ad_1]

http://www.aerzteblatt.de/

/dpa

Whippany/Leverkusen – Bayer hat wie angekündigt auch gegen das dritte US-Gerichts­urteil im Glyphosat-Rechtskonflikt Berufung eingelegt. Die Kläger hätten bei dem Prozess keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt, dass ihr Krebs durch glyphosathaltige Un­krautver­nichter verursacht wurde, teilte der Agrarchemie- und Pharmakonzern heute mit.

Zudem wies Bayer erneut auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umwelt­amt EPA hin, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.

Eine Geschworenenjury hatte Bayer im Mai 2019 zunächst zu Schadenersatz- und Straf­zahlungen von rund zwei Milliarden Dollar an das an Krebs erkrankte Ehepaar Alberta und Alva Pilliod verurteilt, später war der Betrag auf 86,7 Millionen reduziert worden.

Bayer hatte sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 große Rechtsrisiken wegen angeblicher Krebsrisiken von dessen Unkraut­vernichter Roundup ins Haus geholt. Der Konzern war zuletzt mit über 42.700 US-Klägern konfrontiert.

Die ersten drei Prozesse hatte Bayer verloren und hohe Schadenersatzurteile kassiert, allerdings will der Konzern die Schuldsprüche in Berufungsverfahren aufheben lassen.

Zeitgleich laufen hinter den Kulissen auf Hochtouren Vergleichsgespräche unter der Aufsicht des US-Staranwalts Ken Feinberg, der als Vermittler zwischen Bayer und Klägern verpflichtet wurde. Alle weiteren Verfahren bislang wurden vertagt, um den Streitpartei­en Zeit für Verhandlungen zu verschaffen. Die meisten Analysten rechnen mit einem milliardenschweren Vergleich. © dpa/aerzteblatt.de

[ad_2]

Source link