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Bisher ist das Mammografiescreening zur Brustkrebsvorsorge das einzige legale Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt. / AntonioDiaz, AdobeStock.com
Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat das Angebot von Arztpraxen und Krankenhäusern für Früherkennungsuntersuchungen mittels Computertomografie (CT) scharf kritisiert. BfS-Präsidentin Inge Paulini bezeichnete die Angebote als „rechtswidrig“ und „irreführend“. Die Ergebnisse der Studie wurden in Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren (RöFo) publiziert (2019; doi: 10.1055/a-0989-2621).
Im Februar 2019 untersuchte die Bundesbehörde 150 Internetseiten radiologischer Praxen (110), medizinischer Versorgungszentren (18) und Kliniken (22), die nach Angaben des BfS rechtswidrig CT-Früherkennungsuntersuchungen von Lungen- und Darmkrebs sowie von koronaren Herzkrankheiten angeboten haben und es heute noch tun (Beispiele siehe Kasten).
Die Anbieter stellen demnach im Internet nur selten detaillierte, fachlich valide und ausgewogene Informationen zu Nutzen und Risiken zur Verfügung. Die Informationen im Internet wiesen mehrheitlich Qualitätsmängel auf. Die Begriffe Prävention, Früherkennung und Vorsorge wurden überwiegend synonym verwendet.
So waren die Angaben über die Strahlenrisiken dem BfS zufolge „insgesamt unzureichend“. Informationen über Risikofaktoren, Anzahl und zeitlichen Abstand der Tests, die jeweilige Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik entbehrten oft der wissenschaftlichen Grundlagen.
Auf fast 100 Webseiten wurden die Patienten darüber informiert, dass die Kosten nicht von den Krankversicherungen erstattet werden würden. Nur eine Internetseite habe darauf hingewiesen, dass die Untersuchung ab Ende 2018 (mit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes) nur noch bei konkreter Indikation durchgeführt werden dürfe.
Formulierungsbeispiele
- Die Untersuchungen dürfen auch dann durchgeführt werden, wenn die Krankenkasse keine Kostenübernahme zusagt.
- Vermeiden Sie primäre Risikofaktoren, insbesondere das Rauchen, oder nutzen Sie alternativ zumindest die Möglichkeiten der modernen Schnittbilddiagnostik zur Vorsorge.
- Darmspiegelung im CT = schonende Rundum-Vorsorge, bequem und ohne Risiko. Die CT-Darmspiegelung ist die derzeit modernste Technik der Darmuntersuchung. Sie kombiniert eine schonende Vorbereitung mit einer angenehmen und schnellen Durchführung.
Zwar werden radiologische Früherkennungsuntersuchungen derzeit aufgrund neuer Studien erörtert. Wer eine CT als individuelle Gesundheitsleistung anbiete, missachte aber die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes, warnen die Autoren des BfS.
Und auch davor waren nach Bestimmung der alten Röntgenverordnung diese Untersuchungen mit Ausnahme von Röntgenreihenuntersuchungen, wie etwa dem Mammografie-Screening-Programm, unzulässig, erklärte Erstautor Gunnar Brix vom BfS dem Deutschen Ärzteblatt.
Vom Verbot ausgenommen ist heute wie damals die Brustkrebsfrüherkennung mittels der Röntgen-Mammografie. Für eine mögliche Zulassung der CT-Lungenkrebsfrüherkennung wurde ein Bewertungsprozess initiiert.
Der Rechtsrahmen
Voraussetzung ist eine wissenschaftliche Bewertung des BfS, in dem Nutzen und Risiken des jeweiligen Verfahrens gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die Untersuchungen festgelegt werden. Es folgt die Zulassung durch das BMU in Form einer Rechtsverordnung. Anschließend erteilt die zuständige Behörde eine auf 5 Jahre befristete Genehmigung. Der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis oder Klinik muss nun einen Antrag an die zuständige Landesbehörde richten.
„Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen“, erklärte Paulini. „Allerdings muss sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.“
Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz ermöglicht dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), weitere Röntgenuntersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten wie Lungen- oder Darmkrebs, Verengung der Herzkranzgefäße oder Osteoporose zuzulassen. Dafür bedarf es einer Rechtsverordnung (siehe Kasten).
Die aktuelle Auswertung der Internetangebote zeigt dem BfS zufolge die Notwendigkeit für bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Regelungen für radiologische Früherkennungsuntersuchungen.
Aus Sicht der Deutschen Röntgengesellschaft sind Früherkennungsuntersuchungen, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben bei asymptomatischen Personen und unter Verwendung ionisierender Strahlung angeboten werden, „mit der aktuellen Rechtsprechung nicht vereinbar und stehen nicht für eine qualitätsgesicherte, wissenschaftlich fundierte Anwendung bildgebender Verfahren, wie sie zwingend geboten ist“, hieß es von der Fachgesellschaft auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Die Anwendung der Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei asymptomatischen Personen sei also rechtlich nicht zulässig, bevor eine Rechtsverordnung erlassen werde. Das gelte auch für alle anderen Früherkennungsuntersuchungen unter Anwendung ionisierender Strahlen.
Das BfS befinde sich aktuell im wissenschaftlichen Bewertungsverfahren für die Anwendung der Computertomographie zur Lungenkrebsfrüherkennung in einem definierten Risikokollektiv, hieß es. Erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung werde ein Bericht an das BMU erfolgen, das über eine mögliche Rechtsverordnung und die Ausgestaltung dieser Rechtsverordnung entscheide.
© gie/may/afp/aerzteblatt.de
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