[ad_1]

Ärztin, die einer Patientin hilft, eine Mammographie zu machen. / AntonioDiaz, AdobeStock.com

Bisher ist das Mammografiescreening zur Brustkrebsvorsorge das einzige legale Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt. / AntonioDiaz, AdobeStock.com

Salzgitter – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat das Angebot von Arztpraxen und Kranken­häu­sern für Früher­kennungs­untersuchungen mittels Computertomografie (CT) scharf kri­­tisiert. BfS-Präsidentin Inge Paulini bezeichnete die Angebote als „rechtswidrig“ und „irreführend“. Die Ergebnisse der Studie wurden in Fortschritte auf dem Gebiet der Rönt­genstrahlen und der bildgebenden Verfahren (RöFo) publiziert (2019; doi: 10.1055/a-0989-2621).

Im Februar 2019 untersuchte die Bundesbehörde 150 Internetseiten radiologischer Pra­xen (110), medizinischer Versorgungszentren (18) und Kliniken (22), die nach Angaben des BfS rechtswidrig CT-Früherkennungsunter­suchun­gen von Lungen- und Darmkrebs sowie von koronaren Herz­krankheiten angeboten haben und es heute noch tun (Beispiele siehe Kasten).

Die Anbieter stellen demnach im Internet nur sel­ten detaillierte, fachlich valide und aus­ge­wogene Informationen zu Nutzen und Risiken zur Verfügung. Die Informationen im In­ternet wiesen mehrheitlich Qualitätsmängel auf. Die Begriffe Prävention, Früherkennung und Vorsorge wurden überwiegend synonym verwendet.

So waren die Angaben über die Strahlenrisiken dem BfS zufolge „insgesamt unzurei­chend“. Informationen über Risikofaktoren, Anzahl und zeitlichen Abstand der Tests, die jeweilige Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik entbehrten oft der wissenschaft­li­­chen Grundlagen.

Auf fast 100 Webseiten wurden die Patienten darüber informiert, dass die Kosten nicht von den Krankversicherungen erstattet werden würden. Nur eine Internetseite habe da­rauf hingewiesen, dass die Untersuchung ab Ende 2018 (mit Inkrafttreten des Strahlen­schutz­­gesetzes) nur noch bei konkreter Indikation durchgeführt werden dürfe.

Formulierungsbeispiele

  • Die Untersuchungen dürfen auch dann durchgeführt werden, wenn die Krankenkasse keine Kostenübernahme zusagt.
  • Vermeiden Sie primäre Risikofaktoren, insbesondere das Rauchen, oder nutzen Sie alternativ zumindest die Möglichkeiten der modernen Schnittbilddiagnostik zur Vorsorge.
  • Darmspiegelung im CT = schonende Rundum-Vorsorge, bequem und ohne Risiko. Die CT-Darmspiegelung ist die derzeit modernste Technik der Darmuntersuchung. Sie kombiniert eine schonende Vorbereitung mit einer angenehmen und schnellen Durchführung.

Zwar werden radiologische Früherkennungsuntersuchungen derzeit aufgrund neuer Stu­dien erörtert. Wer eine CT als individuelle Gesundheitsleistung anbiete, missachte aber die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes, warnen die Autoren des BfS.

Und auch davor waren nach Bestimmung der alten Röntgenverordnung diese Untersu­chun­gen mit Ausnahme von Röntgenreihenuntersuchungen, wie etwa dem Mammografie-Screening-Programm, unzulässig, erklärte Erstautor Gunnar Brix vom BfS dem Deutschen Ärzteblatt.

Vom Verbot ausgenommen ist heute wie damals die Brustkrebsfrüherkennung mittels der Röntgen-Mammografie. Für eine mögliche Zulassung der CT-Lungenkrebsfrüherkennung wurde ein Bewertungsprozess initiiert.­

Der Rechtsrahmen

Voraussetzung ist eine wissenschaftliche Bewertung des BfS, in dem Nutzen und Risiken des jeweiligen Verfahrens gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die Unter­suchungen festgelegt werden. Es folgt die Zulassung durch das BMU in Form einer Rechtsverordnung.  Anschließend erteilt die zuständige Behörde eine auf 5 Jahre befristete Genehmigung. Der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis oder Klinik muss nun einen Antrag an die zuständige Landesbehörde richten.

„Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankun­gen eine wichtige Rolle spielen“, erklärte Paulini. „Allerdings muss sorgsam bewertet wer­den, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken recht­fertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.“

Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz ermöglicht dem Bundesministeri­um für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), weitere Röntgenuntersu­chun­gen für die Früherkennung von Krankheiten wie Lungen- oder Darmkrebs, Veren­gung der Herzkranzgefäße oder Osteo­porose zuzulassen. Dafür bedarf es einer Rechtsver­ordnung (siehe Kasten).

Die aktuelle Auswertung der Internetangebote zeigt dem BfS zufolge die Notwendigkeit für bundeseinheitliche und rechtlich verbind­li­che Regelungen für radiologische Früher­kennungsuntersuchungen.

Aus Sicht der Deutschen Röntgengesellschaft sind Früherkennungsuntersuchungen, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben bei asymptomatischen Personen und unter Verwen­dung ionisierender Strahlung angeboten werden, „mit der aktuellen Rechtsprechung nicht vereinbar und stehen nicht für eine qualitätsgesicherte, wissenschaftlich fundierte An­wen­dung bildgebender Verfahren, wie sie zwingend geboten ist“, hieß es von der Fachgesellschaft auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Die Anwendung der Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei asymptomatischen Personen sei also rechtlich nicht zulässig, bevor eine Rechtsverord­nung er­lass­en werde. Das gelte auch für alle anderen Früherkennungsuntersuchungen unter An­wendung ionisierender Strahlen.

Das BfS befinde sich aktuell im wissenschaftlichen Bewertungsverfahren für die Anwen­dung der Computertomographie zur Lungenkrebsfrüherkennung in einem definierten Ri­si­kokollektiv, hieß es. Erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung werde ein Bericht an das BMU erfolgen, das über eine mögliche Rechtsverordnung und die Ausge­stal­tung dieser Rechtsverordnung entscheide.

© gie/may/afp/aerzteblatt.de

[ad_2]

Source link