[ad_1]

/Atomazul, stockadobecom

Mnster Der 122. Deutsche rztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Forschungsprogramm zum medizinischen Nutzen von Cannabisarzneimitteln und -blten aufzulegen. Seit Mrz 2017 drfen rzte Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabis in Form getrockneter Blten oder Extrakten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rztlich verordnen.

Einer Studie zufolge sei der Kenntnisstand zu Wirkungen und Nebenwirkungen der in der Cannabispflanze enthaltenen Cannaboide jedoch weiterhin vllig unzureichend. Ein Indikationskatalog fr die Verordnung konnte bislang nicht festgelegt werden.

Die bestehende Rechtslage weckt Begehrlichkeiten sowohl auf Seiten von Patientinnen und Patienten als auch auf der der pharmazeutischen Industrie, heit es in dem Beschluss des rzteparlaments. Der breite Einsatz in der medizinischen Versorgung msse auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage erfolgen.

Es sei nicht zu erwarten, dass mit der gesetzlich verankerten Begleiterhebung bis zum 31. Mrz 2022 durch das Bundesinstitut fr Arzneimittel und Medizinprodukte das bestehende Forschungsdefizit hinreichend kompensiert werden knne.

Darber hinaus beauftragten die Abgeordneten den Vorstand der Bundesrztekammer (BK), sich verstrkt fr die Frderung der substitutionsgesttzten Suchttherapie bei Dogenabhngigen einzusetzen und diese fr die Zukunft sicherzustellen. Aufgrund der kritischen Versorgungslage insbesondere im lndlichen Raum sei hierfr eine konzertierte Aktion von BK,  Kassenrztlicher Bundesvereinigung, dem Gesetzgeber und den Landessozialministerien dringend erforderlich.

Mehrere Antrge befassten sich zudem mit einer Verbesserung der Situation drogenabhngiger Menschen in Haft. So forderten die Abgeordneten den Gesetzgeber auf, eine gesetzliche Grundlage dafr zu schaffen, dass die Ausgabe von Subsitutionsmitteln in Justizvollzugsanstalten (JVA) auch an Justizvollzugsbeamte delegiert werden kann.

Bei der Vielzahl der in den JVAs zu substituierenden Patientinnen und Patienten und dem nur eingeschrnkt zur Verfgung stehenden medizinischen Personal  wre hier eine Ausnahme zwingend erforderlich, argumentierten die Abgeordneten.

Drogenabhngige in Haft mssten einen Zugang zu adquater Gesundheitsversorgung erhalten, forderte der rztetag. Nach dem quivalenzprinzip sollte die medizinische Versorgung in Haft, fr die die die Justizministerien des Bundes und der Lnder zustndig sind, grundstzlich gleichwertig zu der der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung in Freiheit sein.

Die Bundes­rzte­kammer wird zudem aufgefordert, Informationen zur medizinischen Versorgung, insbesondere zur Substitutionstherapie und zur antiviralen Therapie von Inhaftierten, bei den Justiz- und Gesundheitsbehrden der Bundeslnder einzuholen und diese den Lan­des­rz­te­kam­mern zur Verfgung zu stellen. © KBr/aerzteblatt.de

[ad_2]

Source link