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/picture alliance, Bildagentur-online/Joko

Berlin – Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbe­auftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden.

Das sagte Ludwig gestern den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie plädierte dabei für eine bundes­weit einheitliche Grenze von sechs Gramm, unterhalb derer die Justiz keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten sollte.

Die Konsumenten sollten stattdessen wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen, sagte Ludwig. „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin – richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss.“ Daher wolle sie eine Änderung.

Ihrer eigenen Partei empfahl sie, beim Thema Cannabis nach der Bundestagswahl Kompromisse mit möglichen Koalitionspartnern einzugehen. In Deutschland wird seit langem über eine etwaige Legalisie­rung von Cannabis debattiert. So setzen sich etwa die Grünen für einen legalen und vom Staat kontrol­lierten Verkauf über lizensierte Geschäfte ein. CDU und CSU lehnen dieses ab.

Unterstützung erhielt Ludwig von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Vorstoß der Drogenbeauf­trag­ten für eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfsgrenze entspreche einer Forderung, die die GdP bereits vor rund fünf Jahren selbst erhoben habe, teilte die Gewerkschaft mit. Ein­heit­­liche Vorgaben schafften „klare rechtliche Grundlagen“ für Beamte im Einsatz. Zugleich würden Polizei und Justiz dadurch entlas­tet.

Bislang gelten in den Bundesländern unterschiedliche Grenzen für den sogenannten Eigenbedarf. Diese liegen zwischen sechs und 15 Gramm. Bis zu diesen Grenzen können Staatsanwaltschaften von der Ein­leitung eines Strafverfahrens abgesehen, wenn die Menge nur zum Eigenbedarf besessen wird und keine erschwerenden Umstände hinzukommen, etwa Vorstrafen. Es handelt sich aber um Soll- oder Kannbe­stimmungen und keine generelle Straffreiheit.

Die Grünen im Bundestag lehnten Ludwigs Vorstoß ab und sprachen sich für eine „kontrollierte Abgabe“ von Cannabis aus. Ludwigs Ansatz „klingt gut, bringt aber rein gar nichts für den Jugend- und Gesund­heitsschutz“, sagte die drogenpolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther dem Redaktions­netzwerk Deutschland. Die „Kriminalisierung“ von Millionen Menschen müsse beendet werden.

Auch die Linke im Bundestag kritisierte den Vorschlag für eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfs­grenze als „Augenwischerei“ und „Pseudoverbesserungen“. Notwendig sei eine Legalisierung, erklärte die Fachsprecherin Niema Movassat. Für Menschen in Bundesländern, in denen höhere Eigenbedarfsgrenzen gälten, sei die Idee einer Sechs-Gramm-Grenze sogar eine „Verschlechterung“.

Auch in der CDU gibt es Befürworter einer Legalisierung von Cannabis. So sprach sich der Berliner Bun­destagsabgeordnete Thomas Heilmann gegenüber Business Insider für eine ein Modell einer „staatlich regulierten Abgabe“ über Apotheken aus. Die selbst gesteckten Ziele der Drogenpolitik würden mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht erreicht. So habe sich der regelmäßige Konsum von Cannabis binnen zehn Jahren verdoppelt. © afp/aerzteblatt.de

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