[ad_1]
/dpa
Berlin – Die Einfuhr von medizinischem Cannabis nach Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Danach lag die bestätigte Höchstmenge zur Einfuhr von Cannabis nach Deutschland im Jahr 2015 bei 1.485 Kilogramm, 2016 bei 1.500, 2017 bei 10.380, 2018 bei 10.688 und 2019 bei 20.774 Kilogramm.
Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukete (BfArM) muss für jedes Betäubungsmittel jährlich bis Ende Juni den voraussichtlichen Bedarf für das Folgejahr schätzen und dem Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt der Vereinten Nationen (INCB) vorlegen. Diese Schätzung für Cannabis berücksichtigt neben Cannabisblüten auch das Fertigarzneimittel Sativex und andere verschreibungsfähige Cannabisextrakte.
Für das Jahr 2020 hat das INCB eine Gesamtmenge von 16.100 Kilogramm Cannabis für den Import nach Deutschland bestätigt. Da der Wert voraussichtlich vor Ablauf des Jahres 2020 überschritten wird, hat das BfArM beim INCB eine Nachschätzung über 12.355 Kilogramm beantragt. In diesem Jahr würde der Import damit auf mehr als 28.000 Kilogramm steigen – vorausgesetzt, das gemeldete Import-Kontingent wird in diesem Jahr ausgeschöpft.
Aktuell importiert Deutschland Cannabisblüten aus drei Ländern, Kanada, Niederlande und Portugal. „Cannabisblüten können grundsätzlich aus jedem Staat importiert werden, der Cannabis zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens anbaut und zum Export zulässt“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Die FDP-Fraktion kritisiert in diesem Zusammenhang in ihrem Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage, dass Deutschland seinen Bedarf an Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zwar auch durch Anbau in Deutschland decken will. Ein Export von Cannabisblüten in andere Länder sei aber nicht geplant. „Damit bleibt deutschen Unternehmen der lukrative Cannabismarkt verschlossen“, kritisieren die Fragesteller. © hil/aerzteblatt.de
[ad_2]
Source link