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/dpa

München – Ein Großteil der medizinischen Behandlungen mit cannabishaltigen Arzneimitteln erfolgt offenbar „außerhalb gut geprüfter und zugelassener Anwendungsbereiche“. Das ist ein Resultat aus dem Cannabis-Report der BKK Mobil Oil, den die Universität Bremen erstellt hat.

Grundlage für den Report bildeten die Arzneimittelabrechnungen für Cannabisverordnungen der Kasse von 2017 bis Oktober 2019. Lediglich ein Fünftel der Antragsteller (173 Patienten) erhielt cannabisba­sierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete.

Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie An­träge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinol­tropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.

Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27 Prozent), wegen anhalten­der Rücken­schmerzen (sieben Prozent), wegen Spastik (sechs Prozent) oder wegen Polyneuropathie (fünf Prozent­).

Die Verordnungen beträfen „überwiegend“ Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt hätten, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeuge, sagte Schmerzme­dizi­ner Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.

Erstaunt zeigten sich die Wissenschaftler darüber, dass 62 Prozent der Leistungsausgaben 2019 auf un­ver­arbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen entfallen waren. „Archaisch anmutende Thera­pien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabisprodukten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“, urteilte Studienleiter Gerd Glaeske von der Uni Bremen.

In diesen Bereich fielen dem Report zufolge die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000 Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten an. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männli­che Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten, hieß es.

Auffälligkeiten sei auch, dass die Tagesdosen „mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen“. Das ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierun­gen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel „auf Rezept“ missbraucht oder sogar weiterverkauft würden.

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsfor­men und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabisanwendungspalette immer lauter.

„Cannabis ist schließlich kein Wundermittel“, so Glaeske. Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennut­zen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher sei wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine Frühe Nutzenbwertzung des Gemeinsamen Bundes­aus­schuss „schnellstens nachzuholen“, mahnte er. © may/aerzteblatt.de

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