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/picture alliance, Felix Kästle

Berlin – Zwischen Sonnenstudiobetreibern und der Deutschen Krebshilfe bahnt sich ein juristischer Streit an. Hintergrund ist die Forderung der Krebshilfe nach einem bundes­weiten Solarienverbot. Der Verein hatte dies damit begründet, dass der Gebrauch „dieser Geräte“ jährlich europa­weit bei etwa 3.400 Menschen schwarzen Hautkrebs verursache. In etwa 800 Fällen führe dies zum Tod.

Der Bundesfachverband Besonnung, der nach eigenen Angaben rund 1.200 große Sonnen­studios in Deutschland vertritt, will die Krebshilfe nun zur Abgabe einer Unter­lassungs­erklärung auffordern, wie Sprecher Holger Ziegert sagte.

Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptungen der Krebshilfe, sagte Ziegert. „Eine moderate Solariumsnutzung steigert nicht das Risiko.“ Mit moderat sind nach seinen Angaben nicht mehr als 50 Sonnenstudiobesuche im Jahr gemeint.

Der SPD-Gesundheitspolitiker und Mediziner Karl Lauterbach widersprach dieser Dar­stellung und forderte anlässlich des Weltkrebstages schärfere Regeln für Sonnenstudios. Bei Solarien gebe es keine sichere Dosis, sagte Lauterbach. „Gebräunte Haut ist nicht gesund. Sie altert schneller und kann Vorstufen zum Krebs entwickeln.“

Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologi­sche Prävention (ADP), hatte in der gemeinsamen Mitteilung mit der Krebshilfe gesagt, der Bräunungsprozess sei immer ein Hilfeschrei der Haut. „Jede Solariennutzung führt zu gesundheitlichen Schäden.“

Der Besuch von Solarien ist in Deutschland für Minderjährige seit 2009 verboten. Die Krebshilfe hatte eine Ausweitung zu einem generellen Solarienverbot gefordert, da das Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche bisher völlig unzureichend eingehalten wer­de.

Krebshilfe-Chef Gerd Nettekoven verwies auf Zahlen des „Nationalen Krebshilfe-Monito­rings zur Solariennutzung (NCAM)“, wonach es 2018 schätzungsweise 140.000 Minder­jäh­rigen gelungen sei, Zugang zu Solarien zu erhalten.

Der Bundesfachverband Besonnung zweifelte diese Zahlen an. Der Anteil der unter 18-jährigen Solariennutzer habe schon vor dem Verbot bei unter zwei Prozent gelegen, sagte Verbandssprecher Ziegert. Er sprach von populistischen Forderungen.

Lauterbach schlug Testbesuche vor, um zu prüfen, ob Solarien rechtswidrig Minderjährige unter die künstliche Sonne lassen. „Wir müssen die dafür vorgesehenen Strafen deutlich erhöhen. Es handelt sich um eine Körperverletzung, die nach Jahren zu einer Krebser­krankung führen kann.“ Ein grundsätzliches Verbot für Erwachsene müsse überlegt wer­den, wenn es nicht gelinge, die Jugendlichen besser zu schützen.

Jährlich erkranken nach Angaben der Krebshilfe etwa 37.000 Menschen in Deutschland an einem Melanom, dem schwarzen Hautkrebs. Die Internationale Krebsforschungs­agen­tur (IARC) der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) stuft sowohl die natürliche UV-Strah­lung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien in die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren ein. © dpa/aerzteblatt.de

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