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Sendemast mit Wlansymbol und 5G/ Галина Сандалова, stock.adobe.com

Im Jahr 1996 richtete die Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) das Internationale EMF-Projekt ein, mit dem mgliche gesundheitliche Auswirkungen elekromagnetischer Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 bis 300 GHz bewertet werden sollte. / stock.adobe.com

Oberschleissheim Die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ICNIRP) hat neue Richtlinien fr die Begrenzung der Exposition durch elektromagnetische Felder in Health Physics verffentlicht (2020; DOI: 10.1097/HP.0000000000001210). Diese folgen kurz nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Europischen Parlaments (EPRS) zu Gesundheitsrisiken durch 5G-Mobilfunk Stellung genommen hat. Die ICNIRP hat in ihren Richtlinien Publikationen bis 2018 und teilweise auch aus 2019 bewertet.

Durch Einhalten dieser Richtlinien wrde gewhrleistet, dass auch 5G-Technologien keinen Schaden anrichten knnen, sagte der Vorsitzende der ICNIRP, Eric van Rongen. Unter diese nicht-ionisierende Strahlung fllt unter anderem auch die Strahlung durch Mobiltelefone und Mobilfunkmasten.

Die Richtlinien sollen vor allem in Bezug auf die hohen Frequenzen (100 kHz bis 300 GHz), die fr 5G relevant sind, genauer sein als die alten Richtlinien. Van Rongen, betont in der Pressemitteilung, dass die alten Richtlinien trotzdem auch fr aktuelle Technologien einen adquaten Schutz bieten wrden.

Die Basisgrenzwerte und Referenzwerte findet man in der Publikation in den Tabellen 2, 3, 5 und 6. Um der wissenschaftlichen Unsicherheit Rechnung zu tragen, beinhalten die vorgeschlagenen Grenzwerte Sicherheitsfaktoren.

Fr die allgemeine Bevlkerung betrgt der Sicherheitsfaktor 50 fr Ganzkrperexpositionen (zum Beispiel von Mobilfunkantennenen) und 10 fr lokale Exposition durch am Krper betriebene Gerte (zum Beispiel Mobiltelefon). Damit ist die Bevlkerung nach heutigem Kenntnisstand vor gesundheitlichen Auswirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Wellen geschtzt, sagt Martin Rsli vom Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) in Basel.

Die Richtlinien seien grundstzlich hnlich wie 1998, ergnzt Rsli, der Mitglied der ICNIRP ist. Sie sind jedoch prziser hinsichtlich kurzer Expositionszeiten von weniger als 6 Minuten und hinsichtlich Expositionen kleinflchiger Krperregionen von wenigen Quadratzentimetern.

Diese genaueren Spezifizierungen sind im Hinblick auf die Einfhrung von 5G und der Nutzung von hheren Frequenzen (grer als 6 GHz) wichtig, damit die Bevlkerung gengend geschtzt ist, so der Leiter des Bereichs Umweltexposition und Gesundheit, Departement Epidemiologie und Public Health.

Eine weitere wichtige Neuerung sei auch, dass schwangere Frauen beruflich nicht hher exponiert sein drften als die Allgemeinbevlkerung, damit der Ftus geschtzt ist.

Wissenschaftler sind unterschiedlicher Auffassung

Das krzlich verffentlichte Briefing der EPRS, das als Entscheidungsgrundlage fr EU-Abgeordnete bezglich der Einfhrung von 5G dienen soll, zeigt die unterschiedlichen Auffassungen in der Wissenschaft. Hier wird unter anderem auf den 5G-Appell hingewiesen, der 2017 bei der Europischen Union vor allem von rzten und Medizinwissenschaftlern eingereicht wurde. Inzwischen haben ihn mehr als 300 Mediziner unterschrieben (Stand: 13. Mrz 2020).

Ihrer Meinung nach belegen zahlreiche wissenschaftliche Publikationen die Auswirkungen der EMF-Exposition, darunter ein erhhtes Krebsrisiko, genetische Schden, Lern- und Gedchtnisdefizite und neurologische Strungen.

Einige der Mediziner, die den 5G-Appell untersttzen, sagen zudem, dass es bei 5G nicht um die Energiemenge, sondern um die Zahl der Impulse gehe. Denn die Frequenz, der die gesamte Bevlkerung aufgrund des dichten Antennennetzes und der geschtzten Milliarden gleichzeitiger Verbindungen ausgesetzt sein wird, fhre zu einer anormalen Impulsstrahlung. Diese knnte sich gesundheitlich auswirken und beispielsweise DNA-Schden verursachen.

Der Wissenschaftliche Ausschuss Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken (SCHEER) schtzte in einer Erklrung vom Dezember 2018 die mit 5G einhergehenden Risiken vorlufig als hoch ein. Eine 5G-Umgebung knnte biologische Folgen haben, da nicht genug Fakten vorlgen, um zweckmige Expositionsleitlinien fr die 5G-Technologie entwickeln zu knnen.

In der Zusammenfassung des Briefings betont das EPRS, dass weitere Forschung notwendig sei. Zwar gehe die Forschung allgemein davon aus, dass solche Funkwellen keine Gefahr fr die Bevlkerung darstellen, Untersuchungen zu der Dauereinwirkung wrden jedoch fehlen, die sich aus der Einfhrung von 5G ergeben wrden.

Kritik an den ICNIRP-Richtlinien kommt zudem von Hans-Peter Hutter, Stellvertretender Leiter der Abteilung fr Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum fr Public Health an der Medizinischen Universitt Wien. Seiner Ansicht nach ignoriert die ICNIRP sowohl die Einstufung hochfrequenter Felder der WHO-IARC (Internationale Agentur fr Krebsforschung) als mglicherweise krebserregend (2B), als auch die tierexperimentellen NTP-Studie (National Toxicology Program) vom National Institute of Environmental Health Sciences.

FDA bt Kritik an NTP- und Ramazzini-Studie

Im Februar ist eine gro angelegte Metaanalyse der U.S. Food and Drug Administration (FDA) erschienen, die sich mit der mglichen Verbindung zwischen Hochfrequenzstrahlung und Krebs beschftigt. Auf Basis von 125 Studien (Peer Review) zwischen 2008 und 2018 konnte nicht gezeigt werden, dass Hochfrequenzstrahlung mit Intensitten, die bei der Nutzung von Mobiltelefonen auftreten, zu negativen Gesundheitseffekten fhren knnen.

Die FDA-Studie geht auch auf die hufig zitierte NTP-Studie und die Studie des italienischen Ramazzini-Instituts ein. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Ergebnisse der NTP-Studie nicht auf den Menschen bertragbar seien und dass die Ramazzini-Studie methodische Mngel und Unklarheiten aufweise.

Wie die ICNIRP-Richtlinien Gesetze beeinflussen knnten

In Deutschland werden derzeit 5G-Stationen im Frequenzberich zwischen 3.400 und 3.700 Mhz aufgebaut, erklrt Christian Bornkessel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik an der Technischen Universitt Ilmenau.

Schon frher wurden Richtlinien der gemeinntzigen wissenschaftlichen Einrichtung, ICNIRP, fr nationale und internationale Gesetze relevant. Die ICNIRP-2010 Richtlinie fr den Niederfrequenzbereich fand beispielsweise Eingang in die 26. Verordnung zur Durchfhrung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) aus 2013. Bornkessel rechnet daher damit, dass auch die neue ICNIRP-Richtlinie bercksichtigt werden wird.

Auch die EU hat die ICNIRP-Leitlinien zur Begrenzung der Exposition gegenber EMF (0 bis 300 GHz) bisher in die Empfehlungen des Rates 1999/519/EG bernommen. © gie/aerzteblatt.de

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