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Potsdam – Das Land Brandenburg unternimmt große Anstrengungen, die Potenziale innovativer digitaler Technologien für das Gesundheitswesen und die Gesundheits­wirtschaft zu heben. Vor zwei Jahren wurde zusammen mit dem Hasso-Plattner-Institut die Digital-Engineering-Fakultät als ein „völlig neuartiges Konstrukt“ gegründet, erläuterte Oliver Günther, Präsident der Universität Potsdam, bei der Eröffnung der 14. Landeskonferenz „Telematik im Gesundheitswesen“, die gestern auf dem Campus Griebnitzsee der Universität von der Telemed-Initiative Brandenburg veranstaltet wurde. Dabei handelt es sich ihm zufolge um eine durch die Hasso-Plattner-Stiftung privat finanzierte Fakultät an einer öffentlichen Universität, die sich mit zukünftig 24 Professuren dem Thema Digitalisierung in all seinen Facetten widmen soll. Drei davon befassen sich speziell mit dem Gebiet der digitalen Gesundheit.

Vor einem halben Jahr wurde zudem die Fakultät für Gesundheitswissenschaften gegründet. Partner hierbei sind die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg und die private kommunale medizinischen Hochschule Brandenburg in Neuruppin und Brandenburg an der Havel. Ziel sei es, die anwendungsorientierte Forschung und Lehre breit in den ländlichen Raum zu transportieren, meinte Günther. Als Gründungs- und Transferzentrum wurde zudem eine universitätseigene GmbH („Potsdam Transfer“) gegründet. Bei diesen Initiativen habe man eng mit der Landesregierung zusammengearbeitet, weil Digitalisierung und Gesundheit und deren Verbindung – die digitale Gesundheit –  für das Land eine hohe Priorität hätten, sagte Günther.

Bei der Umsetzung schneller werden

„Viele Herausforderungen in der Medizin werden wir dank digitaler Anwendungen lösen. Aber wir müssen bei der Umsetzung schneller werden“, betonte die Ge­sund­heits­mi­nis­terin des Landes, Susanna Karawanskij (Die Linke), in ihrer Rede. Sie ging auf die vielen Möglichkeiten ein, die künstliche Intelligenz (KI) in der medizinischen Versorgung eröffnen wird: „Ärztinnen und Ärzte werden ihre Diagnosen und Therapien dank digitaler Anwendungen deutlich verbessern. Schon heute werden immer mehr Informationen digital ausgewertet und zwischen verschiedenen Fachrichtungen ausgetauscht. Durch den Einsatz dieser Methoden ist es beispielsweise möglich, den Typ der Krebszellen genauer zu bestimmen. Denn die Unterscheidungs­merkmale sind oft nur schwer mit dem menschlichen Auge zu erkennen. Die moderne Computertechnik ermöglicht Genanalysen in Minutenschnelle, Vergleiche mit Millionen Daten von anderen Patienten, mit Behandlungsformen und Forschungsergebnissen, dazu Algorithmen zur Mustererkennung – das ist Präzisionsmedizin.“

Digitalisierung sei geeignet, Distanzen zu überwinden. Das gelte gerade für ein Flächenland wie Brandenburg. „Aber nur dann, wenn die Infrastruktur auch zuverlässig einsatzbereit und effizient nutzbar ist“, meinte die Ministerin. Notwendig sei eine enge Verzahnung der verschiedenen Sektoren – zwischen Prävention, ambulanter und stationärer Versorgung, Nachsorge, Pflege und Rehabilitation. „Gerade hier gibt es hohen Informations- und Kommunikationsbedarf, und der ist ohne die möglichst rasche Nutzung digitaler Vernetzung nicht zu bewältigen.“ Die gesamte Versorgungs­kette müsse dabei in die Digitalisierungsstrategie des Landes einbezogen werden.

Insellösungen sind aus ihrer Sicht keine Lösung. Zwar sei jedes einzelne Projekt ein wichtiger Schritt. „Aber wir müssen endlich vorankommen. Der bundesweite Innovationsfonds versucht hier zu lenken und anzuregen, und wir haben in Branden­burg bereits mehrere Projekte gestartet. Wir werden außerdem die finanziellen Mittel aus dem Strukturfonds II nutzen, um die Vernetzung ambulanter und stationärer Zentren sowie der Krankenhäuser untereinander weiter voranzubringen“, kündigte Karawanskij an. Von 2019 bis 2022 stehen Brandenburg insgesamt circa 120 Millionen Euro aus dem Krankenhaus-Strukturfonds zur Verfügung.

Zwischen Datenethik und staatlicher Schutzpflicht

Mit ethischen Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Spannungsfeld „zwischen Datenethik und staatlicher Schutzpflicht“ befasste sich Dirk Heckmann, Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung und Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation, anhand von acht Thesen.

These eins: Die Digitalisierung ist laut Heckmann ein Ist-Zustand, der nicht negierbar ist. „Das analoge Gesundheitswesen ist Geschichte. Die digitale Transformation macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt.“ Denn sowohl Heilbehandlungen als auch Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsverwaltung beruhten in erheblichen Umfang auf der Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von Informationen, die in digitaler Form vorliegen. Prozesse würden dadurch transparenter, präziser, leichter übertragbar, nachhaltiger verwertbar et cetera.

These zwei: „Die Nutzer erwarten ein digitales Gesundheitswesen.“ Treiber seien die elektronische Kommunikation in allen Lebensbereichen und eine damit verbundene Erwartungshaltung der Nutzer, die das Gleiche auch im Gesundheitsbereich erwarten. Die Haltung der Ärzte erscheint Heckmann zufolge hingegen ambivalent. Sie sei begleitet von der Sorge, dass Effizienz und Nützlichkeit konnotiert seien mit vielen Risiken, etwa im Hinblick auf Datensicherheit oder Haftungsfragen.

„Die Frage: ,Wie sicher sind meine Daten in der Cloud?‘ zählt zu den großen Unbe­kannten, die die Ärzte umtreibt“, meinte Heckmann. Zu fragen sei, ob Vernetzung zwingend mit einer klassischen Cloudlösung einhergehen müsse, „insbesondere bei weltweit zirkulierenden Daten“, oder ob nicht spezifische Lösungen möglich seien, wie etwa Peer-to-Peer-Netzwerke, die die Probleme von Cloudlösungen vermeiden und bei denen die Gesundheitsdaten dort bleiben, wo sie erhoben werden, etwa in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus.

These drei: Erst die Vernetzung löse die Effizienzversprechen ein, die durch die Digitalisierung gegeben werden. Die Frage sei dabei stets, wie das technisch sicher unter den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit umgesetzt werde. Der Experte empfahl in diesem Kontext, vermehrt über dezentrale Vernetzungs­lösungen nachzudenken.

These vier: Bei Vernetzung müssen laut Heckmann die Risiken mitgedacht werden. Zu fragen sei: „Wie lassen sich die vermeintlichen und wirklichen Risiken durch eine intelligente Gestaltung der Tele­ma­tik­infra­struk­tur und ihrer Dienste vermeiden oder angemessen reduzieren?“ In eine Risikobilanz seien auch die Schwächen und Unzulänglichkeiten bislang üblicher Informationsverarbeitung im Gesundheitswesen einzubuchen, meinte Heckmann. Es gehe stets um die Frage: Welches Risiko bin ich bereit zu tragen, wenn ich auch bestimmte Chancen nutzen will?

Eine gewisse Überregulierung

Heckmann verwies darauf, dass durch das E-Health-Gesetz bereits ein rechtlicher Rahmen für einige Bereiche vorgegeben ist, wie etwa für den elektronischen Arztbrief, die Tele­ma­tik­infra­struk­tur oder die elektronische Patientenakte. Gleichzeitig seien die Regelungen etwa des Paragrafen 291a im Fünften Sozialgesetzbuch auch „ein Paradebeispiel für eine Überregulierung digitaler Innovationen“, denn er allein enthalte mehr als 3.700 Wörter, wohingegen der Grundrechtskatalog – „ein Meisterwerk der Regulierung“ (Heckmann) – insgesamt mit 2.468 Wörtern auskomme.

These fünf: „Besonders der erheblich verbesserte Gesundheitsschutz ruft die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für eine wirksame Gesundheitsfürsorge in Erinnerung. Eine belegbare Verbesserung des Gesundheitsschutzes zu unterlassen oder gar zu verhindern, verletzt das rechtsstaatliche Untermaßverbot.“ Diese These lässt Heckmann zufolge einen Perspektivwechsel zu: Häufig würden Datenschutz und die Verletzung der Privatsphäre angeführt, um Vernetzung im Gesundheitswesen als risikobehaftet abzuwehren. Mit Bezug auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Gesundheit sei jedoch beispielsweise zu fragen, ob nicht eigentlich das Untermaß­verbot verletzt werde, wenn zu wenig für den Gesundheitsschutz getan werde? Wie sich Digitalisierung, Vernetzung, Big-Data-Analysen und KI auf die Verbesserung der Gesundheit auswirken, lasse sich möglicherweise nicht an einer unmittelbaren Wirkung oder sicher erkennen. „Sind auch solche Gesundheitsinteressen vorrangig, die zwar plausibel, deren Wirkungen aber nicht sicher beziehungsweise sofort eintreten?“ Laut Heckmann ja, wenn man etwa an das Beispiel Dieselfahrverbote denkt.

Auch das Persönlichkeitsrecht oder der Datenschutz müssten im Zweifel gegen das Recht auf Gesundheitsschutz abgewogen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne der Gesundheitsschutz nicht geringer als der Persönlichkeitsschutz etwa in Form des Datenschutzes  gewichtet werden, führte der Ethiker aus.

Datenschutz darf kein Bremsklotz für E-Health sein

These sechs: „Es besteht eine Innovationsförderpflicht und ein Modernisierungsgebot des Staates. Gerade mit Blick auf den Gesundheitsschutz ist der Staat zur Gewährleistung von nicht nur technisch funktionsfähigen, sondern auch Grundrechte schützenden informationstechnischen Infrastrukturen verpflichtet. Dem widerspräche eine überkritische Datenschutzaufsicht.“ Denn Datenschutz dürfe kein Bremsklotz, sondern sollte ein Gestaltungsfaktor für E-Health (Privacy by Design) sein.

These sieben: Ein wesentliches Ziel ist laut Heckmann die Patientensouveränität. Der Patient dürfe nicht Spielball eines kommerzialisierten und Egoismen schützenden Gesundheitswesens sein, forderte der Ethiker. Vielmehr müssten seine Autonomie und seine adäquate Beteiligung als Akteur im Fluss seiner Gesundheitsdaten gestärkt werden (siehe auch die „Empfehlungen der Datenethikkommission für eine partizipative Entwicklung einer elektronischen Patientenakte“ vom 28. November 2018).

These acht:  Die Digitalisierung müsse dem Menschen dienen. IT-Produkte und Dienstleistungen, die auf Erfassung und Vermessung des Menschen zielten, seien kritisch zu betrachten, wenn sie eine beherrschende Funktion zur Verbesserung der wirtschaftlichen Erträge der IT-Anbieter hätten, erläuterte Heckmann.

Das Entstehen von unredlichen Geschäftsmodellen, bei denen Gesundheitsdaten als „lukrativer Anknüpfungspunkt für ,Nebengeschäfte‘“ dienten, sieht der Ethiker kritisch. Auch beinhalte die Vermessung des Menschen eine Tendenz zur Optimierung der Gesundheit und damit „eine Bemakelung des Nonkonformen“, kritisierte er. Ebenso sind ihm zufolge Telematiktarife als Ende des Solidaritätsprinzips der Kran­ken­ver­siche­rung ethisch fragwürdig. Gesundheitsdaten als „ubiquitärer digitaler Fingerabdruck“ bedrohen ihm zufolge die Möglichkeit, sich in der Gesellschaft anonym zu verhalten. Diese Themen seien offene Fragen, die gesellschaftlich diskutiert werden müssten. Dazu zählt ihm zufolge auch das Thema der digitalen Bildung, denn ohne diese sei keine Datensouveränität möglich.

Heckmann verwies darauf, dass die Datenethikkommission im Herbst einen Bericht zum Einsatz von Algorithmen und KI vorlegen wird. Bislang habe sich die Kommission jedoch noch nicht speziell mit dem Gesundheitswesen befasst. © KBr/aerzteblatt.de

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