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Berlin – Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) warnt vor Wissenslücken bei Verbrau­chern, die Gesundheitsprodukte oder Lebensmittel mit Cannabidiol (CBD) kaufen. Vielen seien die Risiken nicht bewusst. So würden CBD-Produkte etwa häufig bedenkliche Men­gen des psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, warnt die UPD in einer Mitteilung.

Das Thema überfordere viele Menschen, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung zu CBD-Produkten komplex. Für sie wurde eigens eine Ausnahmeregelung im Betäubungsmittelgesetz geschaffen.

Obwohl die mit dem Stoff versehenen Produkte wie etwa Kaugummis, Kekse, Bier, aber auch Tropfen, Öle oder Nahrungsergänzungsmittel häufig mit gesundheitlichen Verspre­chen beworben werden, durchlaufen sie kein Prüfungs- oder Zulassungsverfahren wie Arznei­mittel. Rechtlich werden sie als Lebensmittel behandelt.

Als solche sind sie nur verkehrsfähig, wenn sie höchsten 0,2 Prozent THC enthalten oder das CBD aus in der EU angebautem sogenannten Nutzhanf stammt. Darunter fallen 52 von der EU zertifizierte Hanfsorten, die natürlicherweise weniger als zwei Prozent THC enthalten.

Die EU muss CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel als sogenanntes No­vel­-Food zulassen. Ausgenommen sind Tee und Tabakprodukte, da hier ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden könne, erklärt das Bundesamt für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM).

Bei CBD-haltigen Kosmetika, die nicht oral aufgenommen werden, also etwa Cremes, Sal­ben oder Massage-Öle, müssen die Hersteller lediglich nachweisen, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Ob die Produkte nach EU-Vorschrift zugelassen und verkehrsfähig sind, prüfen wiederum die für Lebensmittelkontrollen verantwortlichen Behörden der Bundesländer. Die Kon­trolle von Onlineangeboten übernimmt die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angesiedelte Zentralstelle G@zielt.

Spätestens hier fällt auf, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für THC häufig nicht ein­gehalten werden. Erst Anfang dieser Woche hatte der baden-württembergische Verbrau­cherschutzminister Peter Hauk bei der Vorstellung von Daten aus der Lebensmittelüber­wa­chung von überhöhten THC-Werten in mehr als der Hälfte der 49 kontrollierten CBD-Produkte berichtet.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bei Prüfungen von CBD-haltigen Pro­dukten im Jahr 2018 gar Überschreitungen des Grenzwertes um das 10.000-fache festge­stellt. Als Folge könnten durch den Verzehr derartiger Lebensmittel THC-Dosen erreicht werden, die im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen von 2,5 Milligramm oder mehr pro Person und Tag liegen, zitiert die UPD aus dem damaligen Bericht des BfR.

Im Bereich dieser Dosis könne es bereits zu Nebenwirkungen wie verminderter Reakti­ons­fähigkeit und Müdigkeit kommen. Für Verbraucher ist das jedoch in der Regel nicht ersichtlich. „Die von Laien kaum durchschaubare rechtliche Lage und uneinheitliche Linie in der Kontrolle von CBD-Präparaten, die nicht in den deutlich besser abgesicherten Be­reich der Arzneimittel fallen, ist mit möglichen Risiken für die Menschen verbun­den“, be­stätigt der ärztliche Leiter der UPD, Johannes Schenkel, laut Mitteilung.

Hinzu komme, dass die Produkte vielfach auch ohne Rücksprache mit einem Arzt einge­nommen würden. Und das, obwohl viele Verbraucher sich offenbar eine medizinische Wir­kung von den Produkten erhoffen. Im Internet wird mitunter von Schmerzlinderung sowie Abhilfe bei Depressionen oder Schlaflosigkeit berichtet – oft ohne wissenschaft­liche Grundlage, so Schenkel.

Werben dürfen Anbieter mit solchen Aussagen nicht, denn krankheitsbezogene Angaben sind auf Lebensmitteln untersagt. Dennoch lassen sich Verbraucher bisweilen von der ver­meintlichen Wirkung zum Kauf verlocken. „Während Hersteller von überzogenen Er­war­tungen offenbar regelmäßig profitieren, gehen Informationsdefizite schlimmstenfalls zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher“, fürchtet Schenkel. © alir/aerzteblatt.de

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