[ad_1]
/Elroi stock.adobe.com
Berlin – Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) warnt vor Wissenslücken bei Verbrauchern, die Gesundheitsprodukte oder Lebensmittel mit Cannabidiol (CBD) kaufen. Vielen seien die Risiken nicht bewusst. So würden CBD-Produkte etwa häufig bedenkliche Mengen des psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, warnt die UPD in einer Mitteilung.
Das Thema überfordere viele Menschen, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung zu CBD-Produkten komplex. Für sie wurde eigens eine Ausnahmeregelung im Betäubungsmittelgesetz geschaffen.
Obwohl die mit dem Stoff versehenen Produkte wie etwa Kaugummis, Kekse, Bier, aber auch Tropfen, Öle oder Nahrungsergänzungsmittel häufig mit gesundheitlichen Versprechen beworben werden, durchlaufen sie kein Prüfungs- oder Zulassungsverfahren wie Arzneimittel. Rechtlich werden sie als Lebensmittel behandelt.
Als solche sind sie nur verkehrsfähig, wenn sie höchsten 0,2 Prozent THC enthalten oder das CBD aus in der EU angebautem sogenannten Nutzhanf stammt. Darunter fallen 52 von der EU zertifizierte Hanfsorten, die natürlicherweise weniger als zwei Prozent THC enthalten.
Die EU muss CBD-haltige Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel als sogenanntes Novel-Food zulassen. Ausgenommen sind Tee und Tabakprodukte, da hier ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden könne, erklärt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Bei CBD-haltigen Kosmetika, die nicht oral aufgenommen werden, also etwa Cremes, Salben oder Massage-Öle, müssen die Hersteller lediglich nachweisen, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.
Ob die Produkte nach EU-Vorschrift zugelassen und verkehrsfähig sind, prüfen wiederum die für Lebensmittelkontrollen verantwortlichen Behörden der Bundesländer. Die Kontrolle von Onlineangeboten übernimmt die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angesiedelte Zentralstelle G@zielt.
Spätestens hier fällt auf, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für THC häufig nicht eingehalten werden. Erst Anfang dieser Woche hatte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk bei der Vorstellung von Daten aus der Lebensmittelüberwachung von überhöhten THC-Werten in mehr als der Hälfte der 49 kontrollierten CBD-Produkte berichtet.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bei Prüfungen von CBD-haltigen Produkten im Jahr 2018 gar Überschreitungen des Grenzwertes um das 10.000-fache festgestellt. Als Folge könnten durch den Verzehr derartiger Lebensmittel THC-Dosen erreicht werden, die im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen von 2,5 Milligramm oder mehr pro Person und Tag liegen, zitiert die UPD aus dem damaligen Bericht des BfR.
Im Bereich dieser Dosis könne es bereits zu Nebenwirkungen wie verminderter Reaktionsfähigkeit und Müdigkeit kommen. Für Verbraucher ist das jedoch in der Regel nicht ersichtlich. „Die von Laien kaum durchschaubare rechtliche Lage und uneinheitliche Linie in der Kontrolle von CBD-Präparaten, die nicht in den deutlich besser abgesicherten Bereich der Arzneimittel fallen, ist mit möglichen Risiken für die Menschen verbunden“, bestätigt der ärztliche Leiter der UPD, Johannes Schenkel, laut Mitteilung.
Hinzu komme, dass die Produkte vielfach auch ohne Rücksprache mit einem Arzt eingenommen würden. Und das, obwohl viele Verbraucher sich offenbar eine medizinische Wirkung von den Produkten erhoffen. Im Internet wird mitunter von Schmerzlinderung sowie Abhilfe bei Depressionen oder Schlaflosigkeit berichtet – oft ohne wissenschaftliche Grundlage, so Schenkel.
Werben dürfen Anbieter mit solchen Aussagen nicht, denn krankheitsbezogene Angaben sind auf Lebensmitteln untersagt. Dennoch lassen sich Verbraucher bisweilen von der vermeintlichen Wirkung zum Kauf verlocken. „Während Hersteller von überzogenen Erwartungen offenbar regelmäßig profitieren, gehen Informationsdefizite schlimmstenfalls zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher“, fürchtet Schenkel. © alir/aerzteblatt.de
[ad_2]
Source link