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/picture alliance, Christian Charisius
Berlin Die Deutsche Gesellschaft fr Schmerzmedizin (DGS) will die Verordnung von Cannabinoiden zur Behandlung von Schmerzen erleichtern, unter anderem durch den Abschluss von Selektivvertrgen mit Krankenkassen. Aktuell stnden einer ausreichenden Versorgung von Schmerzpatienten noch zu hohe brokratische Hrden entgegen, sagte DGS-Prsident Johannes Horlemann heute bei einer Pressekonferenz.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes Cannabis in der Medizin vor vier Jahren gebe es keine Hinweise auf eine missbruchliche Anwendung. Dennoch werde etwa ein Drittel der Antrge zur Verordnung von Cannabinoiden von den Krankenkassen abgelehnt, so der Schmerzmediziner.
Schtzungen zufolge fhrt dies dazu, dass circa die Hlfte der Schmerzpatienten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis sinnvoll wre, diese nicht erhalten. Horlemann betonte, dass es sich dabei um Patienten handele bei denen eine schwerwiegende Erkrankung vorliege und bei denen alle Standardtherapien ausgeschpft seien.
Diesen Patienten, denen wir sonst kein Angebot mehr machen knnen, mit Cannabis doch noch ein Angebot machen zu knnen, ist ein Segen, so der DGS-Prsident. Doch eben an der Definition einer schwerwiegenden Erkrankung und speziell der Frage, ob wirklich schon alle Standardtherapien ausgeschpft wurden, scheiden sich oft die Meinungen von behandelnden rzten, Patienten und Krankenkassen.
Um diese Situation fr rzte und Schmerzpatienten zu verbessern, hat die DGS Verhandlungen mit Krankenkassen aufgenommen. Das Ziel ist die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstverordnung durch die Krankenkassen. Die Therapieentscheidung wrde damit ausschlielich beim Arzt liegen.
Der Abschluss eines ersten entsprechenden Selektivvertrages sei mit der AOK Rheinland-Hamburg noch im ersten Halbjahr 2021 geplant, berichtete Horlemann. Er sieht vor, dass DGS-Mitglieder, die eine 40-stndige curriculare Qualifizierung durchlaufen haben, ohne einen Antrag stellen zu mssen, Cannabisarzneimittel verordnen drfen.
Der Selektivvertrag soll Modellcharakter haben, geplant sei, allen Krankenkassen ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten, so der DGS-Prsident. Die Plne fr Selektivvertrge mit den Krankenkassen sind ein Teil eines Eckpunktepapiers, das die DGS gemeinsam mit Mitgliedern des Bundestages und Krankenkassenvertretern zur Verbesserung der Versorgung mit Cannabinoiden herausgegeben hat.
Es sieht darber hinaus die Weiterentwicklung der Praxisleitlinie Cannabis in der Schmerzmedizin vor, deren aktualisierte Version Ende des Jahres vorliegen soll. © nec/aerzteblatt.de
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