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/dpa

Berlin – Die Aufnahme des Social Freezing zur Familienplanung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) ist nicht vorgesehen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestags­fraktion hervor.

Die rein vorsorgliche Form der Kryokonservierung von Eizellen sei abzugrenzen von dem Einfrieren wegen einer Erkrankung und deren keimzellschädigender Behandlung, zum Beispiel bei Krebs, schreibt die Regierung.

In diesem Fall sei die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gesetzlich bereits festge­legt. © kna/aerzteblatt.de

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