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/dpa

Berlin – Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Abkehr von der Cannabis-Verbotspoli­tik. In einem gestern beschlossenen Positionspapier spricht sich die Regierungspartei dafür aus, den Besitz kleiner Mengen von Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.

Zudem sollten nach Ansicht der SPD Modellprojekte ermöglicht werden, in denen die legale und regulierte Abgabe von Cannabis erprobt werden soll.

„Die Prohibition von Cannabis in Deutschland ist krachend gescheitert. Sie kriminalisiert unnötig und begünstigt einen ausufernden Schwarzmarkt und überlastet Polizei und Jus­tiz“, erklärt Dirk Heidenblut, drogenpoli­tischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. In Modellprojekten solle gewillten Kommunen der Weg zu einer legalen und regu­lierten Ab­gabe von Cannabis ermöglicht werden.

Gemeinsam mit der Patientenbeauftragten der SPD-Fraktion, Martina Stamm-Fibich, hatte er das Positionspapier initiiert. Die Modellprojekte müssten durch Begleitforschung mit Blick auf den Jugendschutz und auf die Auswirkungen auf den Straßenverkehr flan­kiert werden.

Die Bundesdrogenbeauftragte, Daniela Ludwig, kritisierte den Vorstoß. Das Positionspa­pier der Sozialdemokraten biete keine Lösungen, „damit weniger Menschen kiffen“. „Das sollte aber unser Ziel sein“, sagte die CSU-Politikerin heute in Berlin.

Sie hatte zuletzt eine kontrollierte Abgabe von Cannabis aber auch nicht mehr so ein­deu­tig abgelehnt, wie ihre Vorgängerin Marlene Mortler. „Wir befinden uns in einem inten­siven Abwägungs­prozess mit vielen Gesprächen – ich will nicht an festgefahrenen Mei­nungen festhalten“, sagte sie bei einem Pressegespräch im vergangenen November.

Die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) warnt eindringlich vor den gesundheitlichen Gefahren durch eine Legalisierung von Cannabis. Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen der BÄK, sieht durch eine Legalisierung die gesundheitlichen Gefahren des Konsums verharmlost und präventive Bemühungen im Suchtbereich konterkariert.

Gesundheitliche Risiken des Konsums bestehen nach Angaben der BÄK insbesondere in Einschränkungen der Gedächtnisleistung, der Aufmerksamkeit und der Psychomotorik. Zudem könnten durch den Konsum hirnstrukturelle Veränderungen beobachtet werden.

Darüber hinaus zeigten wissenschaftliche Studien einen deutlichen Anstieg des Risikos für psychotische Störungen und die Entwicklung eines cannabisbezogenen Abhängig­keits­syndroms.

Gesetzentwurf für Cannabiskontrollgesetz von den Grünen

Die Grünen haben bereits 2015 einen Gesetzentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vor­gelegt, das Erwachsenen einen mengenmäßig begrenzten Zugang in Cannabisfachge­schäften ermöglichen sollte. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollte jeglicher Zugang zu Cannabis durch Maßnahmen des Jugendschutzes verboten werden.

Zur Risikominimierung für die volljährigen Konsumenten sah der Gesetzentwurf einen Verbraucher- und Gesundheitsschutz unter anderem durch Angaben über die Konzen­tration der Wirkstoffe und Warnhinweise vor. Zusammen mit Anträgen der FDP und der Linken zu Modellprojekten und einem staatlich kontrollierten Markt wurde der Gesetz­entwurf 2018 im Bundestag abgelehnt.

„Jetzt kommt es darauf an, dass wir mit unserer Position auf die Koalitionspartner von CDU und CSU zugehen. Auch wenn sich in den letzten Monaten die Union in Sachen Cannabis ein wenig bewegt hat, haben wir dennoch dicke Bretter zu bohren“, erklärt SPD-Mann Dirk Heidenblut. © PB/dpa/aerzteblatt.de

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