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Berlin – Die Verordnung von medizinischem Cannabis sollte nicht länger an eine verpflichtende Genehmigung durch die Krankenkasse geknüpft sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vor, der dem Deutschen Ärzteblatt eklusiv vorliegt, und den die Partei jetzt beschlossen hat. Der Entwurf soll zeitnah dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet werden.
Mit dem Vorstoß soll aus Sicht der Freien Demokraten der Konflikt zwischen Therapiehoheit und verpflichtend einzuholender Genehmigung gelöst werden. Vorgesehen ist demnach auch, dass jeder Arzt selbst entscheiden sollte, ob er zur Regressvermeidung einen Antrag bei der Krankenkasse stellt. Ziele seien die Stärkung der Therapiehoheit, der Abbau von Bürokratie und die Förderung der Verordnung von medizinischem Cannabis.
Der Schritt ist aus Sicht der FDP notwendig, weil die bestehenden Genehmigungsverfahren in vielen Fällen eine erhebliche Bürokratie darstellen und die Ärzte unnötig belastet werden. Darüber hinaus müssten Patienten oftmals unnötig auf die Verordnung von medizinischem Cannabis warten.
„Die derzeitige Rechtslage bei der Verordnung von medizinischem Cannabis ist unbefriedigend und trägt weder den wissenschaftlichen Erkenntnissen noch dem tatsächlichen Versorgungsbedarf ausreichend Rechnung“, sagte Wieland Schinnenburg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags und Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik der FDP-Fraktion, dem Deutschen Ärzteblatt.
Häufig schwerstkranke Menschen müssten sich bei der Verordnung von medizinischem Cannabis auf Wartezeiten von bis zu fünf Wochen einstellen. Auch schränke das momentane Genehmigungserfordernis den Arzt unnötig in seiner Therapiehoheit ein.
„Es ist Zeit, dass eine freiwillige Regressabsicherung an die Stelle verpflichtender Bürokratie tritt“, erklärte Schinnenburg. Anders als ein vollständiger Wegfall der Genehmigung biete diese Lösung dem Arzt in schwierig gelagerten Fällen Rechtssicherheit durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Auch könne sich der Arzt auf die Genehmigungsfiktionberufen, wenn sich die Krankenkasse zu lang Zeit lasse.
Erst gestern hatte sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) über zu hohe Hürden bei der Versorgung von Patienten beklagt. © may/aerzteblatt.de
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